Journal du Club des Cordeliers - Gericht: Tempolimit mit "Luftreinhaltung"-Schild gilt auch für Elektroautos

Börse
TecDAX -0.64% 3631.92
DAX -0.15% 23639.41
Euro STOXX 50 0.03% 5458.42
MDAX -0.91% 30195.88
SDAX 0.06% 16942.67
Goldpreis 0.74% 3705.8 $
EUR/USD -0.38% 1.1745 $
Gericht: Tempolimit mit "Luftreinhaltung"-Schild gilt auch für Elektroautos
Gericht: Tempolimit mit "Luftreinhaltung"-Schild gilt auch für Elektroautos / Foto: Tobias Schwarz - AFP/Archiv

Gericht: Tempolimit mit "Luftreinhaltung"-Schild gilt auch für Elektroautos

Ein Tempolimit mit einem "Luftreinhaltung"-Schild gilt einem Gerichtsurteil zufolge auch für Elektroautos. Wie das Oberlandesgericht im nordrhein-westfälischen Hamm am Mittwoch mitteilte, lehnte es eine entsprechende Rechtsbeschwerde ab. Nach Ansicht des Gerichts war die Rechtslage eindeutig. Eine Ausnahme für Elektrofahrzeuge sei nicht vorgesehen.

Textgröße:

Hintergrund sind Verkehrsschilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, die um ein Zusatzschild mit dem Hinweis "Luftreinhaltung" ergänzt werden. Das Zusatzschild wird in Nordrhein-Westfalen nur angeordnet, wenn ein wissenschaftlicher Nachweis vorliegt, dass das Tempolimit der Luftreinhaltung dient.

B.Baron--JdCdC