Journal du Club des Cordeliers - Gericht: Tempolimit mit "Luftreinhaltung"-Schild gilt auch für Elektroautos

Börse
EUR/USD 0.03% 1.1704 $
SDAX 1.07% 17147.55
DAX 0.64% 23649.3
MDAX 0.58% 30100.76
Euro STOXX 50 -0.15% 5244.03
Goldpreis -0.56% 3329.3 $
TecDAX 0.89% 3839.42
Gericht: Tempolimit mit "Luftreinhaltung"-Schild gilt auch für Elektroautos
Gericht: Tempolimit mit "Luftreinhaltung"-Schild gilt auch für Elektroautos / Foto: Tobias Schwarz - AFP/Archiv

Gericht: Tempolimit mit "Luftreinhaltung"-Schild gilt auch für Elektroautos

Ein Tempolimit mit einem "Luftreinhaltung"-Schild gilt einem Gerichtsurteil zufolge auch für Elektroautos. Wie das Oberlandesgericht im nordrhein-westfälischen Hamm am Mittwoch mitteilte, lehnte es eine entsprechende Rechtsbeschwerde ab. Nach Ansicht des Gerichts war die Rechtslage eindeutig. Eine Ausnahme für Elektrofahrzeuge sei nicht vorgesehen.

Textgröße:

Hintergrund sind Verkehrsschilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, die um ein Zusatzschild mit dem Hinweis "Luftreinhaltung" ergänzt werden. Das Zusatzschild wird in Nordrhein-Westfalen nur angeordnet, wenn ein wissenschaftlicher Nachweis vorliegt, dass das Tempolimit der Luftreinhaltung dient.

B.Baron--JdCdC