Journal du Club des Cordeliers - Bandenkrieg in Baden-Württemberg: Über acht Jahre Jugendhaft für Mord in Bar

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Bandenkrieg in Baden-Württemberg: Über acht Jahre Jugendhaft für Mord in Bar
Bandenkrieg in Baden-Württemberg: Über acht Jahre Jugendhaft für Mord in Bar / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Bandenkrieg in Baden-Württemberg: Über acht Jahre Jugendhaft für Mord in Bar

Im Zusammenhang mit dem seit längerem andauernden Bandenkrieg im Großraum Stuttgart hat das Landgericht der baden-württembergischen Landeshauptstadt einen zur Tatzeit 17-Jährigen wegen Mordes in einer Bar in Göppingen zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er zudem wegen zweifachen versuchten Mordes, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

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Der Prozess war wegen des Alters des Angeklagten nicht-öffentlich verhandelt worden. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Oktober 2024 in einer Bar in Göppingen mit einer Maschinenpistole unvermittelt auf drei Menschen schoss. Ein Mann wurde in den Kopf getroffen und starb sofort. Zwei weitere Männer wurden von mehreren Kugeln getroffen und verletzt.

Zwischen Betreten und Verlassen der Bar durch den Angeklagten lagen weniger als zehn Sekunden. Die Kammer sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an.

In der Region um die baden-württembergische Landeshauptstadt war vor mehr als zwei Jahren ein Konflikt zwischen mutmaßlich in kriminelle Aktivitäten verstrickte Gruppierungen eskaliert. Es kam zu zahlreichen schweren und teils tödlichen Straftaten, darunter etwa Schussabgaben in Bars sowie ein Handgranatenwurf bei einer Trauerfeier auf einem Friedhof.Es gab bereits zahlreiche Razzien bei Verdächtigen und fast hundert Festnahmen, auch mehrere Prozesse liefen bereits.

Laut Urteil vom Dienstag galten die Schüsse einem Führungsmitglied und weiteren Mitgliedern einer dieser Gruppen. Diese hielten sich oft in der Bar in Göppingen auf. Der Tote und die beiden Verletzten hatten jedoch keine Verbindungen zu dieser Gruppe und waren völlig unbeteiligt. Es kam zu einer Verwechslung - der Getötete sah dem Führungsmitglied der rivalisierenden Gruppe ähnlich.

Nach Angaben des Gerichts gestand der zur Tatzeit 17-Jährige die Vorwürfe im Prozess. Mit dem Urteil blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf neuneinhalb Jahre Haft plädiert hatte. Die Verteidigung forderte siebeneinhalb Jahre Haft.

Laut Gericht handelte es sich bei diesem Verfahren um den 17. bereits beendeten Prozess im Zusammenhang mit dem Bandenkrieg. Es war zugleich die einzige Verhandlung um eine Tat mit tödlichem Ausgang.

B.Boyer--JdCdC