Journal du Club des Cordeliers - Experten-Kommission zur Schuldenbremse zu erster Sitzung zusammengekommen

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Experten-Kommission zur Schuldenbremse zu erster Sitzung zusammengekommen
Experten-Kommission zur Schuldenbremse zu erster Sitzung zusammengekommen / Foto: RALF HIRSCHBERGER - AFP/Archiv

Experten-Kommission zur Schuldenbremse zu erster Sitzung zusammengekommen

Die Schuldenbremse im Grundgesetz ist umstritten und gilt vielen Kritikern als Hemmschuh für Investitionen: Wie die Schuldenregel reformiert werden kann, berät daher nun eine eigene Expertenkommission. Die konstituierende Sitzung des 15-köpfigen Gremiums begann am Donnerstag, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte. Mit der Einsetzung der Kommission wird eine Vereinbarung von Union und SPD im Koalitionsvertrag umgesetzt.

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Die Schuldenbremsen-Kommission soll Vorschläge für Reformen der Schuldenregel erarbeiten und damit "dauerhaft zusätzliche Investitionen in die Stärkung Deutschlands ermöglichen, eine tragfähige Entwicklung der öffentlichen Finanzen sichern und die Vereinbarkeit mit den europäischen Schuldenregeln verbessern", teilte das Ministerium mit. "Wir bündeln ökonomische und verfassungsrechtliche Expertise und bringen hervorragende, unabhängige Köpfe in der Kommission zusammen", erklärte Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) dazu.

Die Kommission soll unabhängig arbeiten und noch in diesem Jahr ihre Ergebnisse vorlegen. Das Gremium hat einen dreiköpfigen Vorsitz: Er besteht aus dem ehemaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD), dem früheren CDU-Haushaltspolitiker Eckhardt Rehberg und dem einstigen parlamentarischen Staatssekretär im Bundesbildungsministerium, Stefan Müller (CSU).

Die zwölf weiteren Mitglieder kommen vor allem aus den Bereichen Ökonomie und Rechtswissenschaften. Unter anderem gehören die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer und der Präsident des Ifo-Instituts, Clemens Fuest, dem Gremium an.

Die Schuldenbremse ist ein Stoppschild für die Regierung, wenn es darum geht, Geld auszugeben, das sie nicht hat. Denn zu hohe Schulden können in einen Teufelskreis aus immer neuen Schulden führen, um die alten zu bezahlen. Deshalb wurde 2009 die Schuldenbremse beschlossen. Sie wurde im Grundgesetz in den Artikeln 109 und 115 verankert.

Dort steht: "Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen." Das ist dann erfüllt, wenn der Bund jährlich maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) an frischen Krediten aufnimmt. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag die Einsetzung der Kommission vereinbart, die Vorschläge für eine "Modernisierung der Schuldenbremse" machen soll.

"Wir brauchen eine kluge Modernisierung der Schuldenbremse, die beides sicherstellt: dauerhafte Handlungsspielräume für Investitionen und die Begrenzung der Schuldenlast", erklärte Klingbeil. "Unser Land ist auf eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur angewiesen. Gerade im Interesse künftiger Generationen müssen wir in Zukunftsfähigkeit, wirtschaftliche Stärke und Sicherheit investieren und gleichzeitig solide öffentliche Finanzen sicherstellen." Dafür brauche es "bessere Rahmenbedingungen als in der Vergangenheit".

G.Guerin--JdCdC