Journal du Club des Cordeliers - Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur

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Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur
Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur / Foto: PATRIK STOLLARZ - AFP/Archiv

Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur

Die kritische Infrastruktur in Deutschland soll besser vor Sabotage, Terroranschlägen und Naturkatastrophen geschützt werden. Der Bundestag beschloss deshalb am Donnerstag einen Entwurf zum sogenannten Kritis-Dachgesetz. Dieses soll die Betreiber von Infrastruktur-Anlagen zu strengeren Sicherheitskonzepten und Notfallplänen verpflichten. Für Kritik sorgt jedoch, dass die öffentliche Verwaltung größtenteils von dem Gesetz ausgenommen ist.

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Schon die Ampel-Regierung wollte die kritische Infrastruktur besser schützen. Ein damaliger Kritis-Gesetzentwurf wurde allerdings aufgrund des Koalitionsbruchs nicht mehr verabschiedet. Im zweiten Anlauf gelang es nun: Union, SPD und AfD stimmten am Donnerstag im Bundestag für den neuen Gesetzentwurf. Grüne und Linkspartei votierten dagegen. Nun muss noch der Bundesrat grünes Licht geben.

Deutschland sei "Ziel von Sabotage, Spionage, Desinformation und auch von Terror", sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Bundestag. Es sei "Aufgabe von Politik, sich dagegen zu rüsten, resilienter zu werden und ja, auch zurückzuschlagen". Das neue Gesetz sei dazu "exzellent" geeignet.

Mit dessen Hilfe sollen in elf Sektoren wie Energie, Ernährung und Verkehr Anlagen identifiziert werden, die unentbehrlich für die Versorgung der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung der Wirtschaft sind. Welche Anlagen konkret betroffen sind, soll sich an mehreren Kriterien orientieren. Dazu will das Bundesinnenministerium noch eine Rechtsverordnung erlassen.

Vom Gesetz grundsätzlich umfasst sein sollen aber Unternehmen und Einrichtungen, die mehr als 500.000 Menschen versorgen. Eine Ausnahme gibt es für die Bundesländer: Diese sollen Anlagen, für die eine Landesbehörde zuständig ist, selbst als kritisch einstufen können.

Welche Sicherungsmaßnahmen die Betreiber der Anlagen dann treffen müssen, soll ebenfalls noch über Rechtsverordnungen geregelt werden. Sie müssen aber auf jeden Fall künftig Vorfälle melden und regelmäßig Risikoanalysen vornehmen. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben drohen Bußgelder bis zu einer Million Euro. Mit dem Kritis-Gesetzesvorhaben wird auch eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.

Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag zudem eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für Infrastruktur-Betreiber zu überprüfen und anzupassen. Auf dieses Vorhaben hatten sich am Mittwochabend Union und SPD in ihrem Koalitionsausschuss verständigt.

Ziel sei eine "Reduzierung der Transparenzpflichten", sagte Dobrindt dazu im Bundestag. Damit werde auch eine Lehre aus dem mutmaßlich linksextremistischen Anschlag auf das Berliner Stromnetz zu Beginn dieses Jahres gezogen. Künftig sollten Informationen über die kritische Infrastruktur nicht mehr so leicht zugänglich sein, um potenzielle Anschläge zu erschweren.

Opposition und Wirtschaft kritisierten vor allem fehlende konkrete Vorgaben im Kritis-Gesetz sowie die Nicht-Berücksichtigung der öffentlichen Verwaltung. Es sei zwar gut, dass das Gesetz komme, sagte Grünen-Sicherheitsexperte Konstantin von Notz im Parlament. Es fehlten aber konkrete Vorgaben für die Betreiber und technische Details. "All das regeln Sie nicht", warf er Dobrindt vor. "Sie lagern das aus in Rechtsverordnungen, die nicht vorliegen heute."

Der AfD-Innenpolitiker Arne Raue bemängelte ebenfalls ein Fehlen von "konkreten Anforderungen" für die Infrastruktur-Anlagen. Zudem kritisierte er, dass Staat und Verwaltung keine Rolle im Gesetzentwurf spielen würden. Diese Leerstelle sei "ein gravierender Fehler".

"Deutschland muss seine kritischen Infrastrukturen besser schützen", betonte der Präsident des Branchenverbands Bitkom, Ralf Wintergerst. Er nannte es zugleich "unverständlich, dass ein erheblicher Teil der Bundesverwaltung vom Gesetz ausgenommen ist und die Landesverwaltungen gar nicht erst adressiert werden". Die öffentliche Verwaltungen dürften "nicht hinter das Schutzniveau privater Anlagen zurückfallen".

Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW weist das Kritis-Dachgesetz "in die richtige Richtung". Er forderte nun die "Festlegung klarer, verbindlicher Anforderungen".

F.Fabre--JdCdC