Journal du Club des Cordeliers - Finanztip zu Gold-Verkauf: Ankaufspreise vergleichen lohnt sich

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Finanztip zu Gold-Verkauf: Ankaufspreise vergleichen lohnt sich
Finanztip zu Gold-Verkauf: Ankaufspreise vergleichen lohnt sich / Foto: - - AFP

Finanztip zu Gold-Verkauf: Ankaufspreise vergleichen lohnt sich

Ob Goldschmuck oder Münzen: Wer angesichts des derzeitigen Kurshochs für das Edelmetall Altgold loswerden möchte, sollte nach Angaben des Verbraucherportals Finanztip einiges beachten. Vor einem möglichen Verkauf sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher gut informieren, erklärte Finanztip am Freitag. So seien für den Ankaufspreis nicht nur Gewicht und Feingehalt entscheidend, sondern auch Form - etwa Barren und Münzen - sowie Jahrgang und Zustand.

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"Ankaufspreise vergleichen lohnt sich", erklärte das Portal. Informieren können sich Verbraucher laut Finanztip beispielsweise über spezialisierte Online-Plattformen, die die Preise bei vertrauenswürdigen Händlern ermitteln. Grundsätzlich lasse sich der Wert auch selbst mit einer Faustformel einfach berechnen - zumindest wenn der Goldanteil eines Schmuckstücks bekannt ist.

Dann gilt die Rechnung: Gewicht mal Goldanteil mal Goldpreis pro Gramm in Euro, wie Finanztip erläuterte. Im Falle eines sieben Gramm schweren 585er-Goldrings und beim aktuellen Goldpreis von über 4600 Euro pro Unze (rund 31,1 Gramm) ergibt sich daraus (7 mal 0,585 mal 148) ein Wert von mehr als 600 Euro für den Ring.

Wer Gold verkaufe, bekomme in der Regel allerdings nicht diesen Materialwert, schränkte Hermann-Josef Tenhagen von Finanztip ein und verwies darauf, dass Goldhändler einen Abschlag von rund zehn Prozent einberechnen. "Am einfachsten ist der Verkauf erfahrungsgemäß bei einem seriösen Händler vor Ort", erklärte er. Idealerweise sei dieser Händler Mitglied im Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels. Beim Goldverkauf an einen Onlinehändler könnten hingegen Versand und Versicherung zusätzliche Kosten verursachen.

Steuerlich gilt demnach, dass bei einem Verkauf der Gewinn steuerfrei bleibt, wenn das physische Gold zuvor mindestens ein Jahr lang besessen wurde. Für kürzere Zeiträume gelte die Freigrenze privater Veräußerungsgeschäfte von 1000 Euro pro Jahr, fügte Finanztip hinzu. Das heißt: Bei Veräußerungsgewinnen oberhalb dieser Grenze muss dies in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Wer stattdessen in Gold investieren möchte - ob in Münzen, Barren oder Wertpapiere - sollte laut Finanztip darauf achten, dass Investitionen in das Edelmetall maximal zehn Prozent des Gesamtvermögens ausmachen. "Gold eignet sich aus unserer Sicht vor allem als Absicherung", erklärte Tenhagen.

Für eine möglichst sichere Lagerung von Gold kommen nach Einschätzung des Portals vor allem zwei Möglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher in Betracht: ein fest verbauter Tresor zuhause oder ein Bankschließfach, wobei die Kosten des Schließfachs je nach Größe und Standort zwischen 100 und 150 Euro im Jahr liegen.

In beiden Fällen sollten Anlegerinnen und Anleger ihre Hausratversicherung prüfen, riet Finanztip. Banken hafteten bei Schließfächern oft nur für einen beschränkten Wert - unabhängig vom tatsächlichen Wert des Inhalts, wie auch der Bankeinbruch in Gelsenkirchen im Dezember vor Augen geführt habe.

L.Louis--JdCdC