Journal du Club des Cordeliers - Zu geringe Qualifikation: Pflegedienst wegen Betrugs in Millionenhöhe verurteilt

Börse
Goldpreis 0.36% 3687 $
DAX -0.05% 23691.35
TecDAX -0.12% 3563.05
MDAX 0.12% 30181.42
SDAX 0.13% 16557.88
EUR/USD -0.09% 1.1729 $
Euro STOXX 50 0.01% 5387.1
Zu geringe Qualifikation: Pflegedienst wegen Betrugs in Millionenhöhe verurteilt
Zu geringe Qualifikation: Pflegedienst wegen Betrugs in Millionenhöhe verurteilt / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Zu geringe Qualifikation: Pflegedienst wegen Betrugs in Millionenhöhe verurteilt

Der Geschäftsführer und ein Gesellschafter eines Pflegediensts sind in Berlin des Betrugs in Millionenhöhe schuldig gesprochen worden. Der 62-jährige Geschäftsführer wurde zu dreieinhalb Jahren Haft, der 46-jährige Gesellschafter und Büromanager zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Wegen Verfahrensverzögerung gilt jeweils ein Monat bereits als vollstreckt.

Textgröße:

Laut Anklage betreute der Pflegedienst mit Sitz in Berlin und Frankfurt am Main zwischen 2017 und 2019 ambulant Intensivpatientinnen und -patienten, obwohl die angestellten Pflegekräfte dafür nicht die erforderliche Qualifikation hatten. Demnach wurden unrechtmäßig Pflegeleistungen in Höhe von 6,25 Millionen Euro mit den Krankenkassen abgerechnet.

Die Staatsanwaltschaft beantragte für den Geschäftsführer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten und für den Gesellschafter eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die Verteidigung plädierte auf drei Jahre und drei Monate beziehungsweise ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Das Urteil fiel Ende August.

Ursprünglich waren in dem Verfahren sechs Menschen angeklagt. Eine Frau wurde im Dezember 2023 wegen Urkundenfälschung und Beihilfe zum Betrug zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Sie hatte die Unterlagen zum Nachweis der Qualifikation der Pflegekräfte gefälscht und dadurch einen Schaden von knapp einer Million Euro verursacht. Das Verfahren gegen die übrigen Angeklagten wurden gegen Geldauflagen eingestellt.

M.Durand--JdCdC