Journal du Club des Cordeliers - Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

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Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"
Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch" / Foto: Ed JONES - AFP

Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

Papst Leo XIV. hat die in Frankreich vor kurzem legalisierte Sterbehilfe scharf kritisiert. "Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen", sagte der Papst am Sonntag bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. "Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar", fügte er hinzu. Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

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"Liebe kranke Brüder und Schwestern, es ist mir wichtig, euch zu sagen: Ihr seid keine Last", betonte der Papst, der mit diesen Worten langanhaltenden Beifall auslöste. Kein menschliches Gesetz dürfe den Kranken die Gewissheit ihrer Würde nehmen. "Es muss der Versuchung widerstanden werden, unter dem Vorwand falschen Mitleids das Leben zu beenden", sagte das katholische Kirchenoberhaupt.

Leo XIV. rief dazu auf, die Strukturen der Palliativpflege weiterzuentwickeln und die Kranken "liebevoll zu begleiten". Der viertägige Frankreich-Bbesuch des Papstes steht unter dem Leitspruch "Damit die Welt das Leben habe" - auch eine Anspielung auf das von der Kirche kritisierte Sterbehilfe-Gesetz.

In Frankreich haben manche unheilbar Kranke seit August das Recht, sich unter Auflagen beim Suizid helfen zu lassen. Das Sterbehilfe-Gesetz gilt als die größte gesellschaftliche Reform des im kommenden Frühjahr aus dem Amt scheidenden Präsidenten Emmanuel Macron. Damit zählt Frankreich zu den wenigen Ländern, in denen Sterbehilfe unter Bedingungen legal ist.

Kritiker warnen, dass Patienten Druck empfinden könnten, ihren Familien oder der Gesellschaft nicht zur Last zu fallen. Befürworter argumentierten dagegen, dass unheilbar kranke Menschen die Möglichkeit haben sollten, selbst zu entscheiden, ihr Leiden zu verkürzen.

Um Sterbehilfe zu erhalten, müssen Patienten volljährig sein und an einer unheilbaren, lebensbedrohlichen Krankheit leiden. Sie müssen ihren Willen bis zuletzt frei und klar äußern können. Ein Arzt kann das tödliche Mittel erst nach einer Beratung mit anderen verschreiben. Die Patienten müssen das Mittel in der Regel selbst einnehmen. Nur falls sie körperlich nicht dazu in der Lage sind, kann ein Arzt oder ein Pfleger ihnen dabei helfen.

Auch in Belgien, den Niederlanden und in der Schweiz sowie in Kanada und Uruguay ist Sterbehilfe unter Auflagen erlaubt.

Der Papst hatte zuvor am Sonntag eine große Messe unter freiem Himmel mit etwa 150.000 Teilnehmern in dem südwestfranzösischen Pilgerort am Fuß der Pyrenäen gefeiert. Lourdes zählt zu den bedeutendsten katholischen Pilgerorten weltweit. 2024 kamen mehr als drei Millionen Pilger aus aller Welt nach Lourdes, unter ihnen zahlreiche kranke und behinderte Menschen.

Am letzten Tag seines Frankreich-Besuchs will der Papst am Montag im lothringischen Metz eine politische Rede zu den Wurzeln Europas halten.

A.Bernard--JdCdC