17-jähriger mutmaßlicher Onlinesadist in Baden-Württemberg angeklagt
In Baden-Württemberg ist ein 17-jähriger mutmaßlicher Onlinesadist angeklagt worden. Der Jugendliche soll zu einer Splittergruppe des berüchtigten Netzwerks 764 gehört und für diese nach Opfern gesucht haben, wie die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe am Freitag mitteilte. Demnach soll er in mindestens zwölf Fällen andere Jugendliche kontaktiert haben, um diese zu Selbstverletzungen oder sexuellen Handlungen an sich zu verleiten.
Die identifizierten mutmaßlichen Tatopfer waren nach Ermittlerangaben zwischen zwölf und 16 Jahren alt. Dem 17-Jährigen werden unter anderem sexueller Missbrauch, gefährliche Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft und Mitgliedschaft in einer ausländischen kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Er war im Oktober des vergangenen Jahres festgenommen worden, inzwischen ist er vorläufig in einer Psychiatrie untergebracht. Die Anklage erfolgte zum Landgericht Heilbronn. Es muss die Anklage prüfen und dann über die Prozesseröffnung entscheiden.
Laut Generalstaatsanwaltschaft soll der im Tatzeitraum noch 16-jährige Beschuldigte sich der Onlinegruppierung Nefarious Maniac Cult (NMK) angeschlossen haben. Bei dieser handelt es sich demnach um eine Splittergruppe eines losen weltweiten Onlinetzwerks von Sadisten, das unter den Kürzeln 764 oder COM bekannt ist. Dessen Mitglieder suchen nach Behördenangaben etwa auf Computerspielplattformen und in sozialen Netzwerken nach vulnerablen Kindern und Jugendlichen für ihre Zwecke.
Die Opfer werden anschließend systematisch manipuliert und unter Druck gesetzt, um sich vor laufender Kamera selbst zu verletzen oder sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Teils geht dies bis hin zum Suizid. Im Fall des in Heilbronn angeklagten Jugendlichen sollen die identifizierten Opfer zur Tatzeit im März und April 2025 laut Ermittlern in Kanada, Schweden und den USA gewohnt haben. Sie waren männlich und weiblich.
Die Mitglieder der NMK-Splittergruppe standen demnach im regelmäßigen Kontakt und tauschten sich in Gruppenchats über mögliche Opfer und Vorgehensweisen aus, wie es weiter hieß. Der Beschuldigte soll zudem zwei Jugendliche im Alter von 13 und 15 Jahren zur Vornahme sexueller Handlungen ausgewählt haben. Eines wurde in Australien identifiziert.
Ein möglicher Prozess gegen den Beschuldigten wird nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft zwingend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Das ergibt sich demnach aus dem Alter des Angeklagten.
F.Faure--JdCdC