

Rheinland-pfälzische CDU-Fraktion scheitert mit Klage gegen Ministerpräsidenten
Die rheinland-pfälzische CDU-Fraktion ist mit einer Klage gegen Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) gescheitert. Schweitzer verstieß mit Aussagen zur Zusammensetzung der neuen Bundesregierung und entsprechenden Posts in sozialen Netzwerken nicht gegen das Neutralitätsgebot, wie der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz am Dienstag mitteilte. Es wies die Klage als unbegründet zurück (Az.: VGH O 20/25).
Im April teilte die CDU im Bund nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen mit, wer welches Bundesministerium übernehmen soll. Die SPD teilte ihre Vorschläge für die ihr zufallenden Ministerien am 5. Mai mit.
Am selben Tag gab Schweitzer zusammen mit der designierten Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und der designierten Bundesbauministerin Verena Hubertz (beide SPD) in Berlin ein Pressestatement zur neuen Bundesregierung ab. Beide neuen Ministerinnen stammen aus Rheinland-Pfalz. Anschließend wurden auf den Accounts des Ministerpräsidenten in den sozialen Netzwerken Posts veröffentlicht mit dem Titel "Justiz, Verkehr und Bauen: Rheinland-Pfalz spielt eine starke Rolle".
Dazu wurden vier Fotos veröffentlicht. Darunter auch eins des designierten neuen Bundesverkehrsministers Patrick Schnieder (CDU), der ebenfalls aus Rheinland-Pfalz kommt.
Die CDU-Fraktion klagte daraufhin gegen Schweitzer, weil er durch die einseitige Hervorhebung der designierten SPD-Bundesministerinnen unter Inanspruchnahme finanzieller Mittel der Staatskanzlei das Gebot parteipolitischer Neutralität verletzt habe. Damit scheiterte die Fraktion nun.
Die Landesregierung darf grundsätzlich Informations- und Öffentlichkeitsarbeit leisten, entschieden die Richter. Dies ist demnach notwendig, um Bürgern die eigenverantwortliche Mitwirkung an der politischen Willensbildung zu ermöglichen. Öffentlichkeitsarbeit umfasse daher nicht nur die Erläuterung der Politik der Regierung, sondern auch die sachliche Information über Vorgänge außerhalb der eigenen gestaltenden politischen Tätigkeit, die die Bürger unmittelbar betreffen.
Auch wenn die Bildung einer neuen Bundesregierung nicht klassisch in den Zuständigkeitsbereich der Landesregierung falle, bestehe wegen der starken personellen Beteiligung von rheinland-pfälzischen Politikerinnen und Politikern ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit.
L.Louis--JdCdC