Journal du Club des Cordeliers - Bauministerin Hubertz will Gesetz gegen Vergesellschaftung "so schnell es geht"

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Bauministerin Hubertz will Gesetz gegen Vergesellschaftung "so schnell es geht"
Bauministerin Hubertz will Gesetz gegen Vergesellschaftung "so schnell es geht" / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP

Bauministerin Hubertz will Gesetz gegen Vergesellschaftung "so schnell es geht"

Die Linke will Wohnraum möglichst in öffentlicher Hand sehen, die Bundesregierung deren Enteignungspläne verhindern: Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) kündigte im Portal t-online ein Gesetz gegen die Vergesellschaftung von Wohnraum an. Die Pläne der Linken seien "teuer und rechtlich wie wirtschaftlich hochproblematisch". Die Linkspartei kritisierte Hubertz' Pläne scharf und warf der Ministerin ein "äußerst zweifelhaftes Demokratieverständnis" vor.

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Die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne ist vor allem in Berlin Thema: Ein Volksentscheid in der Hauptstadt ergab 2021 dafür eine Mehrheit. Die Linke argumentiert, dass die Vergesellschaftung der Wohnungen von Konzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen Mieten dauerhaft bezahlbar machen würde. Die Partei hatte mit dem Vorhaben Wahlkampf gemacht - und die Wahl zum Abgeordnetenhaus klar gewonnen. Nun führt sie in der Hauptstadt Sondierungsgespräche mit der SPD und Grünen.

Ein Gesetz gegen Vergesellschaftung solle "so schnell es geht" kommen, sagte Bundesbauministerin Hubertz. "Wir als SPD sagen: Wir brauchen mehr Wohnungen und auch bessere Spielregeln auf dem Wohnungsmarkt." Mieter müssten geschützt werden, "aber auch Investitionen". Eine Vergesellschaftung schaffe keine einzige Wohnung. Gleichzeitig lägen die Kosten zur Entschädigung von Wohnungskonzernen "bei einem zweistelligen Milliardenbetrag". Mit dem Geld "könnte man ganze Stadtteile bauen", betonte Hubertz.

Der Ministerin zufolge könnten die Vergesellschaftungspläne der Linken Investoren abschrecken. Daher habe die Bundesregierung beschlossen, ein Investitionsschutzgesetz auf den Weg zu bringen.

Das sei allerdings "nicht so einfach" zu realisieren, räumte die Ministerin ein. Dabei müssten Landes- und Bundesrecht gegeneinander abgewogen werden "sowie Artikel 14 und Artikel 15 des Grundgesetzes, also die Eigentumsgarantie und die Möglichkeit zur Vergesellschaftung".

Die Federführung dafür liege beim Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU). Das Bauministerin bringe sich mit Regelungen für den Immobilienbereich ein. "Zu den Details sind wir derzeit noch in der Abstimmung", sagte Hubertz.

Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek kritisierte Hubertz' Pläne scharf. Ein Gesetz, das nur zum Ziel habe, die Umsetzung des Berliner Volksentscheids zu torpedieren, lasse "auf ein äußerst zweifelhaftes Demokratieverständnis schließen", sagte Reichinnek der "Rheinischen Post".

Die Bundesregierung wisse genau, "dass es ausgerechnet die großen Wohnungsunternehmen sind, die so gut wie keine Wohnungen bauen", sagte Reichinnek. Deren Geschäftskonzept beruhe "ausschließlich darauf, Häuserblocks aufzukaufen, an Sanierungen zu sparen und Mieten zu erhöhen".

Die Linken-Sprecherin für Mieten- und Wohnungspolitik, Caren Lay, warf Bauministerin Hubertz vor, ihr sei ein Vergesellschaftungsverbot wichtiger als der gemeinnützige Wohnungsbau. Während die im Koalitionsvertrag versprochenen Investitionszulagen für die Wohngemeinnützigkeit nicht kämen, wollten die SPD-Bundesministerinnen und -minister die Vergesellschaftung zusammen mit der CDU verhindern. "Da ist der sozialdemokratische politische Kompass verloren gegangen."

Linke-Parteichef Luigi Pantisano sagte der "Welt", während viele Menschen kaum noch wüssten, wie sie ihre Miete bezahlen sollten, mache sich Hubertz "zur Patronin der Immobilienlobby". Sie falle damit Mieterinnen und Mietern in den Rücken.

Mit Blick auf die von Union und SPD geplante Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen sagte Hubertz, diese solle im kommenden Jahr an den Start gehen. Sie und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) würden noch im Herbst das Konzept vorstellen "und dann schnellstmöglich damit loslegen".

Der Bund könne "im großen Stil Aufträge vergeben und dadurch einen Preisvorteil erzielen", sagte Hubertz. Geplant sei, dass der Bund 51 Prozent der Anteile halten soll, 49 Prozent sollen bei Externen liegen. Diese könnten aus der freien Wirtschaft kommen, es könnten aber auch kommunale und landeseigene Wohnungsbaugesellschaften sein.

H.Henry--JdCdC