Verstöße gegen Parteiengesetz: Anklage gegen Niedersachsens AfD-Chef Schledde
Gegen den niedersächsischen AfD-Chef Ansgar Schledde ist Anklage wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Parteiengesetz erhoben worden. Er soll als Spenden einzustufende Zahlungen in Höhe von insgesamt knapp 45.000 Euro nicht sofort weitergeleitet haben, wie die Staatsanwaltschaft Hannover am Mittwoch mitteilte. Zudem habe er im Rechenschaftsbericht der Bundes-AfD falsche Angaben zur Höhe der Spenden an den Landesverband erwirkt.
Das Landgericht Hannover muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt und einen Gerichtsprozess gegen Schledde beginnt. Er selbst wies die Vorwürfe in einer Erklärung "in Gänze und entschieden zurück".
J.Thomas--JdCdC