Journal du Club des Cordeliers - Nach BGH-Urteil: Amazon senkt Prime-Beitrag für langjährige Kunden vorübergehend

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Nach BGH-Urteil: Amazon senkt Prime-Beitrag für langjährige Kunden vorübergehend
Nach BGH-Urteil: Amazon senkt Prime-Beitrag für langjährige Kunden vorübergehend / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Nach BGH-Urteil: Amazon senkt Prime-Beitrag für langjährige Kunden vorübergehend

Nach dem BGH-Urteil gegen Preiserhöhungen bei Amazon Prime senkt Amazon die Preise für langjährige Kunden vorübergehend. Das Unternehmen sei mit dem Urteil zwar nicht einverstanden, erklärte eine Sprecherin am Donnerstagabend, werde aber "den Prime-Beitrag vorübergehend für Kunden anpassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht". Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte die Erhöhung von 2022 gekippt. (Az. III ZR 205/25)

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Er entschied am Donnerstag, dass die entsprechenden Bestimmungen nicht transparent genug waren. Eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte damit Erfolg.

Amazon erhöhte die Preise in Deutschland vor vier Jahren von 7,99 Euro auf 8,99 Euro im Monat beziehungsweise von 69 Euro auf 89,90 Euro im Jahr. Die Erhöhung erfolgte zum 15. September 2022, das Unternehmen informierte seine Kunden - nach Angaben der Verbraucherzentrale waren es Millionen - im Juli.

Die Verbraucherschützer klagten und waren zuvor bereits vor dem Landgericht Düsseldorf und dem dortigen Oberlandesgericht erfolgreich. Der BGH bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichts nun. Amazon habe gegen das Transparenzgebot verstoßen, weshalb die Preiserhöhung unwirksam sei, entschieden die Bundesrichter. Kunden würden sonst unangemessen benachteiligt.

Die Amazon-Sprecherin verwies darauf, dass bereits gezahlte Gebühren "Gegenstand eines gesonderten Verfahrens" sind. Darum ging es vor dem BGH nun nicht. Eine entsprechende Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW läuft noch am Oberlandesgericht Hamm.

Nach dem Urteil am BGH sprach die Verbraucherzentrale von einem "wichtigen Erfolg" für Verbraucherinnen und Verbraucher. "Der BGH hat jetzt klargestellt: Nicht jede Preisanpassungsklausel ist ein Freifahrtschein für Unternehmen", erklärte ihr Vorstand Wolfgang Schuldzinski.

B.Barbier--JdCdC