Journal du Club des Cordeliers - Germanwings-Katastrophe: Angehörige scheitern mit neuer Klage in Braunschweig

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Germanwings-Katastrophe: Angehörige scheitern mit neuer Klage in Braunschweig
Germanwings-Katastrophe: Angehörige scheitern mit neuer Klage in Braunschweig / Foto: Christophe SIMON - AFP/Archiv

Germanwings-Katastrophe: Angehörige scheitern mit neuer Klage in Braunschweig

Das Landgericht im niedersächsischen Braunschweig hat mehr als elf Jahre nach der Germanwings-Katastrophe mit 150 Toten eine Schadenersatzklage einer Gruppe von Hinterbliebenen abgewiesen. Die Klage sei als unbegründet abgewiesen worden, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Kläger könnten statt von der Bundesrepublik Ansprüche bei der Germanwings GmbH geltend machen.

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Die zuständige Kammer habe deutlich gemacht, dass die gegen die Bundesregierung Deutschland im Wege der Amtshaftung erhobenen Ansprüche ausschieden, weil Ansprüche gegen Germanwings vorrangig seien, befand das Gericht. Die Kammer sei der Auffassung, dass die Ansprüche gegen die Germanwings GmbH eine anderweitige gleichwertige Ersatzmöglichkeit für die Kläger darstellten. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats Berufung zum Oberlandesgericht Braunschweig eingelegt werden.

Bei dem Absturz in den französischen Alpen starben am 24. März 2015 alle 150 Insassen. Untersuchungen ergaben später, dass der Kopilot die Maschine absichtlich hatte abstürzen lassen. Er war psychisch erheblich vorbelastet und hätte dem Ermittlungsergebnis zufolge nicht fliegen dürfen. Eine Krankschreibung, die auch für den Absturztag galt, verheimlichte er seinem Arbeitgeber.

Als der Pilot während des Flugs auf die Toilette ging, schloss er sich im Cockpit ein und brachte das Flugzeug zum Absturz. In den Tagen zuvor hatte er im Internet Methoden für Suizid recherchiert und sich mit den Sicherheitsvorkehrungen bei Cockpittüren befasst.

Die Kläger warfen dem in Braunschweig ansässigen Luftfahrtbundesamt vor, dass nicht genügend überwacht worden sei, ob der Kopilot flugtauglich sei. Der Staat habe somit seine Amtspflichten verletzt. Sie forderten Schadenersatz zwischen 500 und 110.000 Euro.

Frühere Klagen gegen die Germanwings-Muttergesellschaft Lufthansa waren ebenso wie eine Sammelklage gegen die Flugschule in den USA, an welcher der Kopilot ausgebildet worden war, gescheitert. Die Lufthansa zahlte freiwillig Entschädigungen.

Der Germanwings-Flug war auf dem Weg vom spanischen Barcelona nach Düsseldorf, als er abstürzte. Unter den Toten waren insgesamt 72 Deutsche, darunter 16 Schülerinnen und Schüler und zwei Lehrerinnen einer Schule aus dem nordrhein-westfälischen Haltern am See.

G.Gaillard--JdCdC