Verzicht auf nicht zwingende Standards: Gesetzentwurf für einfacheres Bauen vorgelegt
Bauen in Deutschland - insbesondere der Neubau von Wohnungen - soll nach dem Willen der Regierung einfacher und damit günstiger werden. Das Bundesjustizministerium legte am Montag den Gesetzentwurf zum Bauen nach dem Gebäudetyp E vor: Damit kann auf Standards verzichtet werden, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Das Ministerium erklärte, Erfahrungen aus Pilotprojekten zeigten, dass die Bauwerkskosten so um etwa zehn bis 15 Prozent gesenkt werden könnten.
Laut Gesetzentwurf soll das Bauvertragsrecht geändert werden. Die Beteiligten eines Bauprojekts sollen einfach und rechtssicher vereinbaren können, dass ein Bauwerk unter Verzicht auf bestimmte Komfortstandards ausgeführt werden soll, wie das Ministerium erläuterte. An zwingenden staatlichen Vorgaben, zum Beispiel zu Brandschutz, Belichtung oder Statik werde das geplante Gesetz nichts ändern, versicherte das Ministerium.
Das Eckpunktepapier hatten das Bundesjustizministerium und das Bundesbauministerium im November 2025 vorgelegt. Einen Entwurf zum Gebäudetyp-E-Gesetz gab es schon im November 2024 unter Leitung des Bauministeriums unter Klara Geywitz (SPD).
Der Gesetzentwurf wurde am Montag an die Länder und Verbände versandt, die nun Stellung nehmen können.
L.Lambert--JdCdC